Ergänzende Formulare

Alle amtlichen Formblätter gibt es auf der BAföG-Seite des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt zum Download. Wir empfehlen Dir den Antrag online zu stellen und dort auch die fehlenden Nachweise und Elternunterlagen hochzuladen.

Hier findest Du ergänzende Vordrucke und Formulare des Bremer Amtes für Ausbildungsförderung, die Dir die Antragsstellung erleichtern sollen. Bitte achte darauf, dass diese von Dir vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurden sowie (sofern erforderlich) auch von den entsprechenden Stellen unterschrieben und gestempelt wurden.

Wie bei allen Anträgen gilt: Bitte reiche die Anträge rechtzeitig ein, damit ein Förderungsanspruch von uns geprüft werden kann, bevor die aktuell laufende Förderung eventuell endet. Wir fordern fehlende Unterlagen auf dem Postwege nach. Du kannst uns die Bearbeitung vereinfachen, wenn Du alle angeforderten Nachweise zeitgleich einreichst.

Gremientätigkeit

Eine Gremientätigkeit im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG kann einen Förderungsanspruch über die Förderungshöchstdauer hinaus begründen. Der Kreis der Berechtigten ist jedoch klein und es sind zwingend einige Voraussetzung zu erfüllen. Je länger in der Vergangenheit eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wurde, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ursächlichkeit für die Verzögerung gegeben ist. Der Stundenaufwand muss angemessen im Sinne des Gesetzes sein und darf in der Vorlesungszeit 20 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Weiterhin müssen die fehlenden ECTS-Punkte im Verhältnis zur geleisteten Gremientätigkeit stehen. Der Nachweis über die Gremientätigkeit wird vom jeweiligen Gremium bestätigt und muss vom Antragstellenden eingereicht werden. Anhand des Urteils des VG Bremen (7K 1516/19) vom 22.02.2022 wird deutlich, dass geleistete Gremientätigkeit in der Regel nicht zu einem Weiterförderungsanspruch führt.

Es ist immer eine Berechnung im Einzelfall nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Richtlinien erforderlich.